Ästhetische Zahnmedizin

Unter ästhetischer Zahnmedizin versteht sich die „Verschönerung“ der eigenen Zähne. Diese Leistungen sind in der Regel Leistungen, die sich der Patient selber wünscht, ohne dass sie medizinisch notwendig sind. Daher sind diese Leistungen auch Privatleistungen und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier runter fällt zum Beispiel das Aufhellen der Zähne durch Bleaching, die Zahnumgestaltung der Zahnform mit Kunststoff (Odontoplastik) oder das Verändern der Zahnform durch Veneers (aufgeklebte Keramikscheiben auf der Außenseite der Zähne).  

Wenn Sie etwas an Ihren Zähnen stört, sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten!

Häufig gestellte Fragen

Wir bieten auch Ratenzahlungen an. Wir finden gerne einen Weg Ihnen weiterzuhelfen. Fragen Sie gerne nach!